Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Benutzerordnung (BO) der Kletterkirche
Mönchengladbach GmbH
Stand: 01.01.2024

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die Kletterkirche Mönchengladbach GmbH, Nicodemstr. 36, 41068 Mönchengladbach (nachfolgend „Kletterkirche“) betreibt die Kletterhalle (nachfolgend „Kletterhalle“) in der ehemaligen Pfarrkirche an o.g. Anschrift . Für die Nutzung der Kletterhalle durch den Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.

(2) Die AGB gelten auch für die zukünftige Nutzung der Kletterhalle durch den Nutzer, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.


Benutzungsberechtigung
(1) Die Nutzung der Kletterhalle bzw. deren Angebote sind kostenpflichtig.

(2) Die Preise für die Nutzung der Kletterhalle bzw. deren Angebote ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

(3) Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer gültigen Mitgliedschaft. Der Mitgliedsausweis muss während der Dauer der Nutzung jederzeit vorgelegt werden können.

(4) Die Nutzer sind berechtigt, die Kletterhalle bzw. deren Angebote während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.

(5) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletterhalle nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht kraft Übertragung ausübt, nutzen. Die Kletterkirche kann Ausnahmen zulassen.

(6) Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletterhalle auch ohne Begleitung der(s) Erziehungsberechtigten oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach schriftlicher Einverständniserklärung der(s) Erziehungsberechtigten nutzen. Die Kletterkirche kann Ausnahmen zulassen.

(7) Die Nutzung der Kletterhalle durch Nutzer, die unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss stehen, ist untersagt.

(8) Die Kletterhalle darf nur zu privaten Kletterzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung der Kletterhalle bedarf einer Genehmigung durch die Kletterkirche.


Mitgliedschaftsverträge
(1)  Nutzer der Kletterhalle haben die Möglichkeit, einen gesonderten Mitgliedschaftsvertrag mit der Kletterkirche abzuschließen. Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterzeichnung wirksam.

(2)  Der Mitgliedschaftsvertrag berechtigt den Nutzer, je nach gebuchter Option seines Mitgliedschaftsvertrages zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Einrichtungen. Dies beinhaltet entweder sämtliche Kletter- und Boulderwände der Kletterhalle oder die auf den Vertrag eingeschränkten Bereiche. Der Mitgliedschaftsvertrag ist nicht übertragbar.

(3) Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch bei Ablauf zu den gleichen Bedingungen, sofern nicht binnen einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(4)  Mitgliedsbeiträge werden monatlich jeweils zum Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

(5)  Jeder Nutzer, der eine Mitgliedschaft (Abo) eingeht, erhält einen Mitgliedsausweis. Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber der Kletterkirche für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Mitgliedsausweises ist der Kletterkirche unverzüglich zu melden. Das Ausstellen einer Ersatzkarte bei schuldhaftem Verlust kostet 5,- €.

(6) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Kletterkirche berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Kletterkirche berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

(7) Nutzer ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises eine Ermäßigung des Beitrages.


4 Kurse und Veranstaltungen
(1) Nutzer der Kletterhalle haben die Möglichkeit, Kurse aus dem Kursangebot der Kletterkirche zu buchen. Die Anmeldung zu den Kursen kann in Textform oder persönlich erfolgen. Der Nutzer erhält eine Annahmebestätigung.

(2) Die Gebühren für den Kurs sind mit Beginn des Kurses fällig.

(3) Der Leistungsumfang der Kurse ergibt sich aus den Kursbeschreibungen auf der Homepage der Kletterkirche.

(4) Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen der von der Kletterkirche festgelegten Mindestanmeldezahl zu Beginn des Kurses. Bei Nichterreichen dieser Mindestanmeldezahl behält sich die Kletterkirche vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Eine Absage erfolgt schriftlich oder telefonisch.

(5) Der Rücktritt eines Nutzers von einem Kurs / einer Buchung ist in Textform der Kletterkirche mitzuteilen. Wird der Kurs / die Buchung nicht spätestens 7 Tage vor dem Termin schriftlich (Eingang einer Mail reicht aus) abgesagt, so verfallen 50% der Anzahlung. Erfolgt die schriftliche Absage am Tage des Termins, bis zu 3 Tagen vor dem Termin oder bleibt sie gänzlich aus, so verfällt die Anzahlung zu 100% und wird dem Kunden nicht erstattet.

(6)  Vorgenannte Regelungen finden ebenso Anwendung auf alle anderen Veranstaltungen der Kletterkirche, insbesondere bei Kindergeburtstagen, Gruppen und Events.


5 Leihschloß
Jeder Nutzer kann bei Eintritt in die Kletterhalle gegen einen Pfand i.H.v. EUR 5,00 ein Leihschloß zum Verschließen eines Spindes erhalten. Das Pfand wird bei Rückgabe des Leihschlosses zurückgegeben.


6 Verleihmaterial
(1) Im Eigeninteresse der Nutzer bitten wir das geliehene Material auf offensichtliche Beschädigungen, wie z.B. Scheuerstellen, zu überprüfen. Beschädigungen sind der Geschäftsführung, sowie der von ihnen beauftragten Personen, unverzüglich zu melden.

(2) Bei unsachgemäßer Nutzung oder Beschädigungen des Leihmaterials ist die Kletterhalle berechtigt, Schadenersatz zu fordern.

(3) Die Ausleihdauer ist begrenzt auf die Dauer des Kurses, maximal jedoch auf die am Verleihtag geltenden Öffnungszeiten.

(4) Bei Verlust des Leihmaterials ist die Kletterhalle berechtigt, die Anschaffungskosten zum dann aktuellen Listenpreis vom Entleiher zu verlangen.


7 Sicherheitshinweise
(1) Bouldern und insbesondere Klettern sind Risikosportarten und beinhalten aus diesem Grunde Gefahren. Deshalb erfordern sowohl Bouldern als auch Klettern ein hohes Maß an Umsicht, Eigenverantwortlichkeit und Rücksichtnahme.

(2) Jedem Nutzer ist das selbständige Klettern außerhalb eines Kurses an den Kletterwänden, insbesondere an den Selbstsicherungsautomaten, nur gestattet, sofern er selbst über die erforderlichen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt oder von einer Person begleitet, angeleitet und gesichert wird, die über die erforderlichen Sicherungskenntnisse verfügt.

(3) Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was ihn oder andere Nutzer gefährden könnte.

(4) Jeder Nutzer hat den Anweisungen des Personals der Kletterkirche unverzüglich Folge zu leisten.

(5) Jeder Nutzer ist verpflichtet, beim Klettern im Vorstieg zur Sicherung die Zwischensicherungen in der Kletterwand zu nutzen. Das Auslassen von Sicherungspunkten ist nicht erlaubt. Das seilfreie Klettern an der Kletterwand ist nicht erlaubt.

(6)  Die verwendeten Seile müssen mindestens 50 m lang sein.

(7) Das Versetzen von Griffen, Trittelementen sowie sonstigen Sicherungspunkten an der Boulder- bzw. Kletterwand ist den Nutzern nicht gestattet.

(8) Kinder sind durch die/den Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtsberechtigten während ihres Aufenthalts in der Kletterhalle zu beaufsichtigen. Insbesondere ist Kindern das Spielen im Kletter-, Boulder- und Trainingsbereich untersagt.

(9) Das Abstellen von Rucksäcken im unmittelbaren Kletter-, Boulder und Trainingsbereich ist wegen der Unfallgefahr untersagt.

(10) Das Überklettern der Absperrgeländer ist wegen der Unfallgefahr untersagt.


Unabhängig von den o.g. allgemeinen Sicherheitshinweisen hat der Nutzer beim Klettern insbesondere folgende Kletterregeln zu beachten:


Kletterregeln:
Die unsachgemäße Nutzung der Kletterhalle kann für den Nutzer, als auch für unbeteiligte Dritte, erhebliche Gefahren für Leib und Leben bedeuten. Aus diesem Grund weisen wir auf folgende, zu beachtende, Hinweise hin:

  • Die in der Kletterhalle aushängenden Infoplakate sind zu beachten und befolgen.
  • Zum Klettern darf nur zugelassene / normgerechte Ausrüstung (Seile, Gurte, Karabiner etc.) verwendet werden. Die Verwendungsdauer der Hersteller ist zu beachten.
  • Vor jeder Routenbegehung ist ein Partner- und Selbstcheck durchzuführen.
  • Der Kletternde hat sich direkt in den vom Hersteller vorgesehenen Anseilpunkt einzubinden. Bitte Herstellerangaben beachten! Das Einbinden ist nur mit gängigen Anseilknoten, wie z.B. „Doppelter Achter Knoten“ oder „Doppeltem Bulin“, erlaubt.
  • Das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten.
  • Der Gurt, insbesondere die Schlaufen, sind korrekt zu schließen. Bitte Herstellerangaben beachten!
  • Am Gurt mitgeführte Ausrüstungsgegenstände sind so zu handhaben, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
  • Bei der Wahl der Sicherungsmethode ist die korrekte Handhabung, insbesondere der Bremsmechanik, zu beachten. Bitte Herstellerangaben beachten!
  • Bei der Wahl der Sicherungspartner ist auf ein ausgewogenes Gewichtsverhältnis zu achten.
  • Der sichernde Seilpartner, muss wandnah stehen und mit gängigen Sicherungsmethoden und zugelassenen Sicherungsgeräten wie z.B. Tubern, Autotubern oder halbautomatischen Sicherungsgeräten sichern (z.B. ATC, Eddy, Smart, GriGri etc.) Das Sichern mit Halbmastwurf (z.B. über einen Karabiner) und die Nutzung eines Sicherungsachters sind nicht gestattet.
  • In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person klettern, d.h. es darf nicht übereinander geklettert werden.
  • Seilfreies Klettern ist grundsätzlich nur bis Absprunghöhe und im Boulderbereich gestattet.
  • Aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren die Kletterbereiche der Kletterhalle nicht eigenständig nutzen. Sie sind von einem volljährigen Begleiter zu beaufsichtigen. Die Kletterhalle kann Ausnahmen gewähren. Jugendliche in einem Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen die Kletterbereiche eigenständig nutzen, solange der Geschäftsführung eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vorliegt.
  • Aus Gründen der Hygiene ist Klettern in der Kletterhalle mit Straßenschuhen, Socken oder barfuß verboten.
  • Das Betreten des Kletterbereiches ist nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk erlaubt. Als nicht geeignet werden stark profiliertes Schuhwerk, wie z.B. Bergstiefel oder aber auch Schuhe mit Absätzen angesehen. Verschmutzungen und Beschädigungen des Fallschutzbodens sind zu vermeiden. Beschädigungen des Fallschutzbodens sind der Geschäftsführung, bzw. der von ihr beauftragten Personen, unverzüglich zu melden.
  • Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen weder betreten noch beklettert werden.
  • Während des Kletterns und des Sicherungsvorganges ist die Benutzung von mobilen Endgeräten verboten.
  • Für die Routen im Kletterbereich ist ein Seil von mindestens 50m Länge nötig.
  • Das Klettern im Vorstieg ist mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden und ist nur erfahrenen Sportkletterern mit entsprechender Ausbildung erlaubt.
  • Aus Sicherheitsgründen
    • sind im Vorstieg alle Zwischensicherungen zu benutzen.
    • sind beim Nachsteigen an allen überhängenden Wänden alle Zwischensicherungen zu nutzen.
    • darf ausschließlich an den vorgesehenen Umlenkungen im Toprope geklettert werden. Es müssen immer beide Karabiner benutzt und es darf maximal ein Seil eingehängt werden.
    • dürfen Umlenkungen nicht überklettert werden.
    • Zwischensicherungen sind keine Umlenkungen. Auch hier darf maximal ein Seil eingehängt sein.
    • Das Deponieren von Rucksäcken und sonstigen Gegenständen im unmittelbaren Kletterbereich ist verboten.
    • Bouldern ist nur im dafür vorgesehenen Boulderbereich erlaubt. Seilfreies Klettern ist an den Kletterwänden des Kletterbereiches nur bis zu einer Griffhöhe von 2,50m zum Aufwärmen erlaubt, solange eine Eigengefährdung, oder eine Beeinträchtigung bzw. Gefährdung Dritter, ausgeschlossen ist.
    • Klettern ohne Seil und Sicherungspartner (Free Solo Klettern) ist im Kletterbereich verboten.
    • Körperschmuck, insbesondere Halsketten und Fingerringe, sind aus verletzungstechnischen Gründen grundsätzlich abzunehmen. Lange Haare sind so zusammen zu binden, dass eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zu Sichern ausgeschlossen ist. Hier besteht erhebliche Verletzungsgefahr.
    • Beschädigte und/oder gebrochene Klettergriffe und –tritte sind der Geschäftsführung, bzw. der von ihr beauftragten Personen, unverzüglich zu melden.
  • Beim Nutzen der Kletterhalle, insbesondere beim Klettern und Sichern, ist volle Aufmerksamkeit und Umsicht geboten.
  • Respektiere die anderen Nutzer der Kletterhalle und weise sie gegebenenfalls auf Fehler und Gefahren in der der Situation angemessenem Tonfall hin. Allgemein gilt, Klettern ist immer mit einem Sturz- und Verletzungsrisiko verbunden und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Im Eigeninteresse der Nutzer ist das persönliche Fachwissen immer auf dem aktuellsten Stand zu halten. Bei Missachtung der obenstehenden Kletterregeln behält sich die Kletterhalle vor, im Einzelfall den Nutzer von einer weiteren Nutzung der Kletterhalle auszuschließen.

Unabhängig von den o.g. allgemeinen Sicherheitshinweisen hat der Nutzer beim Bouldern insbesondere folgende Boulderregeln zu beachten:

Boulderregeln
Die unsachgemäße Nutzung des Boulderbereiches kann für den Nutzer, als auch für unbeteiligte Dritte, erhebliche Gefahren für Leib und Leben bedeuten. Aus diesem Grund weisen wir auf folgende, zu beachtende, Hinweise hin:

  • Aus Gründen der Hygiene ist Klettern im Boulderbereich mit Straßenschuhen, Socken oder barfuß verboten.
  • Das Betreten des Kletterbereiches ist nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk erlaubt. Als nicht geeignet werden stark profiliertes Schuhwerk, wie z.B. Bergstiefel oder aber auch Schuhe mit Absätzen, angesehen.
  • Verschmutzungen und Beschädigungen des Fallschutzbodens sind zu vermeiden. Beschädigungen des Fallschutzbodens sind der Geschäftsführung, bzw. der von ihr beauftragten Personen, unverzüglich zu melden.
  • Klettergurte, Chalkbags und Körperschmuck, insbesondere Halsketten und Fingerringe, sind aus verletzungstechnischen Gründen grundsätzlich abzunehmen.
  • Beschädigte und/oder gebrochene Klettergriffe und –tritte sind der Geschäftsführung, bzw. der von ihr beauftragten Personen, unverzüglich zu melden.
  • Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen und/oder Tritten ist verboten.
  • Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen weder betreten noch beklettert werden.
  • Das Deponieren von Rucksäcken und sonstigen Gegenständen im potentiellen Sturzbereich ist verboten.
  • Es ist so vorausschauend zu bouldern, dass eine Eigengefährdung, sowie eine Gefährdung Dritter, insbesondere im Sturzfall, ausgeschlossen ist.
  • Die Boulderhöhe sollte stets so gewählt werden, dass ein Sprung auf den Fallschutzboden vom Nutzer sicher beherrscht wird.
  • Der potentielle Sturzbereich eines Boulderers ist weiträumig zu sichern und darf ausschließlich zur Tätigkeit des „Spottens“ nach Absprache betreten werden.
  • Beim „Spotten“ ist insbesondere auf die korrekte Handhabung der Technik zu achten. Unsachgemäß durchgeführtes „Spotten“ kann zu erheblichen   Verletzungen bei Boulderer und „Spotter“ führen.
  • Aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren den Boulderbereich nicht eigenständig nutzen. Sie sind von einem volljährigen Begleiter zu beaufsichtigen. Die Kletterhalle kann Ausnahmen gewähren. Jugendliche in einem Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen den Boulderbereich eigenständig nutzen, solange eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung der Geschäftsführung vorliegt.
  • Es ist stets damit zu rechnen, dass ein Nutzer unkontrolliert auf den Fallschutzboden fällt. Bitte weisen Sie unaufmerksame Nutzer in angemessenem Tonfall auf etwaige Gefahrensituationen hin. Bei Missachtung der obenstehenden Boulderregeln behält sich die Kletterhalle vor, im Einzelfall den Nutzer von einer weiteren Nutzung der Kletterhalle auszuschließen.

8 Hausordnung
(1) Die Innen- sowie Außenanlage der Kletterhalle sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

(2) Die Mitnahme von Tieren in den Kletter-, Boulder und Trainingsbereich ist verboten.

(3) Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Kletterhalle genommen werden.

(4) Offenes Feuer ist in der Innen- sowie Außenanlage untersagt. Das Rauchen, auch von sogenannten E-Zigaretten, ist in der gesamten Innenanlage der Kletterhalle untersagt.

(5) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Kletterhalle nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Getränke in Sporttrinkflaschen im Kletter-, Boulder und Trainingsbereich.

(6) Das Hausrecht übt die Geschäftsführung der Kletterkirche aus. Den Anordnungen der Geschäftsführung, sowie den von ihr beauftragten Personen, ist Folge zu leisten.


9 Haftung
Die Kletterkirche schließt jede Haftung für Schäden des Nutzers aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Kletterkirche oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Kletterkirche oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.


10 Datenschutz
Die Kletterkirche erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Nutzer erhält. Die Kletterkirche nutzt diese Informationen, um die Vertragsbeziehung mit dem Nutzer zu gestalten. Zugang zu den gespeicherten Daten hat ausschließlich die Kletterkirche. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Es kann jederzeit Einsicht in die gespeicherten Daten genommen werden und deren Löschung beantragt werden, sofern die Daten nicht für das aktuelle Vertragsverhältnis benötigt werden. Ferner wird auf die bestehende Datenschutzrichtlinie nach DS-GVO verwiesen, die in der Kletterkirche Mönchengladbach und auf der Homepage der Kletterkirche eingesehen werden kann.


11 Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.